Ab 1. August 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass speziell Shop-Betreiber und Online-Dienstleister betrifft. Mit der »Button-Lösung« sollen Verbraucher vor »Abofallen« und anderen undurchsichtigen Angeboten geschützt werden.
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die nun beachtet werden müssen:
- Klare Beschriftungen eines Buttons vor dem Kauf (z.B. mit »Kaufen«)
- Benennung der wesentlichen Eigenschaften des Produktes bzw. der Leistung
- Benennung des Gesamtpreises inkl. aller sonstigen Kosten
- Ggf. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
- Ggf. die Mindestdauer der Verpflichtungen zu einem Vertrag
Ich empfehle Shop-Betreibern und Anbietern von Online-Dienstleistungen die Lektüre der Übersicht auf e-recht24.de. Im Zweifelsfall sprechen Sie einen Juristen an, um das Angebot checken zu lassen. Werden die neuen Anforderungen nicht erfüllt, drohen Abmahnungen und die Nichtigkeit der geschlossenen Verträge.
Externer Link: Übersicht zur Button-Lösung auf e-recht24.de
Externer Link: Whitepaper zur Button Lösung von Trusted Shops
Über den Autor
Sascha Theobald ist Kommunikationsstratege und Webdesigner. Er hilft Unternehmern durch eine klare und stimmige Kommunikation Wunschkunden zu gewinnen. Er entwickelt eine klare Markenbotschaft, gibt Workshops – z.B. zu den Themen Positionierung und Social Media und realisiert WordPress-Blogs.

